Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schaffelhofer GmbH
BUSINESS (Stand 04/2016)


§ 1. ALLGEMEINES
1.1 Diese „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für Datenübertragungsdienste („Netzdienste“)“ gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche Schaffelhofer Gmbh, Marktplatz 7, 4210 Gallneukirchen, Telefon +43 7235 62236 (nachfolgend „Schaffelhofer GmbH“ oder „BETREIBER“ genannt) unter den Titeln „Business“ oder ähnlichen Titeln oder im Zusammenhang mit diesen Titeln gegenüber dem Vertragspartner, der Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG ist, (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt. Das Vertragsverhältnis zwischen Schaffelhofer GmbH und dem Kunden wird durch das Vertragsformular, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Business) und das Tarifblatt – inklusive Leistungsbeschreibung – geregelt. Soweit auf Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verwiesen wird, ist das TKG 2003 in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
1.2 Es gelten subsidiär die Allgemeinen Lieferbedingungen und die Softwarebedingungen, beide herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (FEEI), in der jeweils geltenden Fassung. Diese werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt.
1.3 Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vertriebsmitarbeiter nicht bevollmächtigt sind, von diesen Vertragsbestimmungen abweichende Vereinbarungen zu treffen. Für Kunden außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG gilt, dass von den AGB abweichende Vereinbarungen einer schriftlichen Bestätigung der Schaffelhofer GmbH gegenüber dem Kunden bedürfen.

§ 2. BEGRÜNDUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
2.1 Die Anwendung von AGB des Kunden ist ausgeschlossen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden verpflichten Schaffelhofer GmbH selbst dann nicht, wenn Schaffelhofer GmbH diesen nicht widerspricht.
2.2 Das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer schriftlichen Anmeldung des Kunden und der Annahme seitens Schaffelhofer GmbH zustande. Die Annahme erfolgt im Zeitpunkt in dem die Leistung im Sinne der Leistungsbeschreibung vom Betreiber vollständig betriebsfähig bereitgestellt wurde oder durch schriftliche Annahme durch Schaffelhofer GmbH.
2.3 Schaffelhofer GmbH ist berechtigt, bei der Anmeldung vom Kunden die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweis oder eines Meldezettels oder eines Firmenbuchauszuges (oder einen ähnlichen Nachweis für seine Unternehmereigenschaft) zu verlangen, sowie ggf. Nachweise für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu verlangen und den Nachweis einer österreichische Bankverbindung durch Vorlage der entsprechenden Kundenkarte(n) zu verlangen.
2.4 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass sich zu dem mit der Schaffelhofer GmbH vereinbarten Termin eine Person mit Wissen und Willen des Kunden in den Räumen des Kunden aufhält, die zur Bestätigung der ordnungsgemäßen Herstellung des Anschlusses für den Kunden bevollmächtigt ist.
2.5 Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
2.6 Schaffelhofer GmbH ist berechtigt,
a) die Annahme der Anmeldung von einer angemessenen Sicherheitsleistung des Kunden in von Schaffelhofer GmbH festzulegender Form (zB Kaution, Bankgarantie, etc.) oder von einer angemessenen Entgeltvorauszahlung abhängig zu machen;
b) jederzeit die Angaben des Kunden und dessen Kreditwürdigkeit durch Einholung von Auskünften von anerkannten dazu befugten Organisationen (Kreditschutzverbände, Kreditauskunftsei und Kreditinstitute ) zu überprüfen:
c) in begründeten Fällen die Anmeldung abzulehnen, insbesondere dann, wenn der Teilnehmer mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden, früheren oder anderem Vertragsverhältnis mit Schaffelhofer GmbH im Rückstand ist, oder unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, oder aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde den Anschluss missbraucht hat oder missbrauchen wird, oder wenn der Kunde ein Verhalten setzt oder gesetzt hat, das einem außerordentlichen Kündigungsgrund gleichkommt, oder die Realisierung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen für Schaffelhofer GmbH unzumutbar ist (zB Leistung außerhalb des Schaffelhofer GmbH-Versorgungsgebietes).

§ 3. VERTRAGSDAUER
3.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder der beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zum Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer oder zum Ablauf eines allfälligen Kündigungsverzichtes, danach unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zum Ende des nächstfolgenden Kalendermonats schriftlich aufgelöst werden, sofern laut Vertragsformular mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
Die Mindestvertragsdauer ist am Tarifblatt ersichtlich. Bei Kündigung innerhalb der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung der Kündigungsfristen endet der Vertrag mit Monatsletzten des Monats in dem die Mindestvertragsdauer abläuft.
Zusätzliche wählbare Optionen können unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zum Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2 Schaffelhofer GmbH ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung aufzulösen, wenn
a) Verpflichtungen aus diesem Vertrag grob verletzt werden (insbesondere bei Verstoß gegen § 9.2); oder
b) der Kunde trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung der Dienstunterbrechung oder Abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist; oder
c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. eine Eröffnung mangels Deckung abgewiesen wird; gegenüber Unternehmen bleiben Bestimmungen der §§ 25a und 25b Insolvenzordnung unberührt; oder
d) Schaffelhofer GmbH begründeten Verdacht hegt, dass der Kunde unzulässige, unerbetene Anrufe, einschließlich das Versenden von Fernkopien, zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des betroffenen Teilnehmers durchführt; oder
e) sonstige Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Schaffelhofer GmbH unzumutbar machen, insbesondere solche, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb des Dienstes unmöglich machen.
f) binnen 2 Wochen nach Vertragsabschluss Umstände vorliegen, welche den Beginn oder die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich machen, insbesondere dass die technische Realisierung mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln nicht möglich ist; in diesem Fall wird auch kein Entgelt für die restliche Mindestvertragsdauer und kein Herstellungsentgelt weiterverrechnet;
3.3. Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Schaffelhofer GmbH aus Gründen, die Schaffelhofer GmbH nicht zu vertreten hat, über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens 2 Wochen) nicht möglich oder gestört, ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich zu kündigen. Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gestört oder nicht möglich aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von Schaffelhofer GmbH liegen, so hat der Kunde dies gegenüber Schaffelhofer GmbH schriftlich zu rügen. Erbringt Schaffelhofer GmbH ihre Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen, mindestens einwöchigen Frist nach der berechtigten Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Kunde das Recht, unter Setzung einer weiteren Nachfrist von zumindest einer Woche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen den Vertrag schriftlich zu kündigen, falls diese Nachfrist ebenfalls fruchtlos abläuft.
3.4 Insbesondere liegt auch ein wichtiger, die Schaffelhofer GmbH zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigender Grund vor, wenn bei Wegfall von erforderlichen Durchleitungsrechten die weitere Bereitstellung von Datenübertragungsdiensten wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist.

§ 4. TARIFE UND ENTGELTÄNDERUNGEN
4.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten jeweils die im Vertragsformular und im Tarifblatt von Schaffelhofer GmbH angeführten Tarife und Zahlungsmodalitäten. In den Tarifen nicht enthalten sind Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten in Rechnung gestellt werden und die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen Dritter. Schaffelhofer GmbH behält sich das Recht vor, die Tarife entsprechend dem vom Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex (VP/1986 = 100, Basis Beginn 1.1.1997) zu erhöhen. Sollte dieser Verbraucherpreisindex nicht mehr verlautbart werden, so tritt ein möglichst ähnlich oder gleich berechneter Index an seine Stelle. Darüber hinaus ist Schaffelhofer GmbH bei Änderungen des Leistungsangebotes, sowie bei Neueinführung oder Änderung von gesetzlichen oder allgemein verbindlichen Kostenfaktoren sowie bei Änderungen der für die Kalkulation relevanten Kosten (zB Personal-, Zusammenschaltungs-, Strom-, Tele-kommunikationsleitungskosten etc.) berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Tarife anzupassen.
4.2 Tariferhöhungen werden dem Kunden zur Kenntnis gebracht und erlangen auch für bestehende Verträge Wirksamkeit. Einseitige Änderungen von Entgelten kann der BETREIBER im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (§ 25 TKG 2003) vornehmen. Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen treten frühestens 2 Monate nach Kundmachung in Kraft. Der BETREIBER informiert den Kunden über den wesentlichen Inhalt einer nicht ausschließlich begünstigenden Änderung mindestens 1 Monat vor In-Kraft Treten der Änderungen in schriftlicher Form und weist auf das kostenlose außerordentliche Kündigungsrecht hin. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Das außerordentliche Kündigungsrecht besteht bei VPI-Indexanpassungen nicht.
4.3. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes verein-bart wurde.

§ 5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
5.1 Sollte ein Vertragspartner in Verzug geraten bzw. nur über eine ungenügende Kontodeckung verfügen, so ist der andere Vertragspartner – vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. und laut jeweiligem Tarifblatt sowie Rechtsanwalts- und Inkassokosten und sämtliche andere Kosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendig sind, laut jeweiligen Tarifblatt zu verrechnen. Darüber hinaus ist seitens Schaffelhofer GmbH § 10 (Sperre) anwendbar.
5.2 Die Entgelte sind im Einzugsermächtigungsverfahren zu entrichten. Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist der BETREIBER berechtigt, dem Kunden Bankspesen sowie den Bearbeitungsaufwand laut jeweiligem Tarifblatt in Rechnung zu stellen.
5.3 Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sich Schaffelhofer GmbH vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
5.4 Das Herstellungsentgelt, das monatliche Grundentgelt sowie andere allfällige Einmalentgelte können sofort nach Leistungsbereitstellung in Rechnung gestellt werden. Danach sind Grundentgelte oder sonstige feste monatliche Entgelte im Voraus zu bezahlen, Entgelte der periodischen Rechnungslegung betragen maximal 3 Monate. Alle anderen Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung und nach Rechnungslegung zu entrichten. Wird das Vertragsverhältnis oder eine Vereinbarung über eine zusätzliche Leistung, aus welchem Grund auch immer, während eines Kalendermonats beendet, so sind alle vereinbarten monatlichen Grundentgelte für den betreffenden Monat bis zum Monatsletzten vollständig zu bezahlen.
5.5. In Ermangelung einer Widmung durch den Kunden werden bei Vorliegen mehrerer Vertragsverhältnisse Zahlungen nach Wahl des BETREIBERS gewidmet.
5.6 Wenn der Kunde die für die Zahlungszuordnung relevanten Informationen nicht bekannt gibt ist der Betreiber berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt laut Tarifblatt zu verrechnen.
5.7 Für den Kunden ist auf Anfrage eine Papierrechnung kostenlos erhältlich.
5.8 Allfällige Rechnungseinwendungen sind binnen 3 Monaten nach Rechnungszugang bei Schaffelhofer GmbH schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
5.9. Dies schließt eine gerichtliche Anfechtung nicht aus.
Nach Überprüfung des Rechnungseinwandes ergeht eine schriftliche Stellungnahme an den Kunden. Wenn diese den Einspruch endgültig als unbegründet ablehnt hat der Kunde die Möglichkeit binnen 1 Monat nach Erhalt ein Streitschlichtungsverfahren nach § 122 TKG bei der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) anzuregen. Darüber hinaus kann binnen 6 Monaten ab Erhalt der Rechtsweg beschritten werden.
5.10 Für den Fall, dass ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Teilnehmers ausgewirkt haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, wird ein Pauschalbetrag vorgeschrieben, der dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme dieses Telekommunikationsdienstes durch den Teilnehmer während der letzten drei Monate entspricht, soweit der Betreiber einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann. Darüber hinaus ist § 71 Abs 4 TKG 2003 anwendbar.
Im Fall einer kürzeren Geschäftsbeziehung wird der letzte Rechnungsbetrag herangezogen. Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gefunden wird, werden dem Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen in der ab dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt.
5.10. Wenn die in Punkt 5.8. angeführten Fristen versäumt werden, verliert der Kunde sein Recht auf Einwendungsgeltendmachung. Das Recht auf gerichtliche Geltendmachung bleibt unberührt.

§ 6. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG
Die Aufrechnung gegenüber Schaffelhofer GmbH und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Schaffelhofer GmbH nicht anerkannter Mängel, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 7. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON HARD- UND SOFTWARE
7.1 Schaffelhofer GmbH behält sich das Eigentum an allen, dem Kunden verkauften Hard- und Softwareprodukten bis zur vollständigen Bezahlung derselben vor.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe. Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche ist die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge des Kunden nach Erkennbarkeit des Mangels. Mängel werden primär durch Austausch oder Verbesserung binnen angemessener Frist behoben. Wandlung oder Preisminderung werden – außer für Konsumenten – einvernehmlich ausgeschlossen. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von Schaffelhofer GmbH bewirkter Anordnung oder Montage (sofern nicht mit dem Kunden vereinbart und fachmännisch durchgeführt oder bei fachmännischer und zulässiger Ersatzvornahme, weil Schaffelhofer GmbH trotz Mangelanzeige seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Pflicht nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von Schaffelhofer GmbH angegebene Leistung, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bereitgestelltes Material zurückzuführen sind. Schaffelhofer GmbH haftet nicht für Beschädigungen, die auf athmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung für Software auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Kein Gewährleistungsanspruch besteht, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Arbeiten oder Änderungen an der gelieferten Hard- oder Software vornimmt und wenn dadurch der Mangel entsteht.
7.2 Schaffelhofer GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die Endgeräte im Zuge der Diensteerbringung nach entsprechender Vorankündigung für den Kunden zu warten bzw. kostenlos auszutauschen.
7.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für die Bereitstellung der Dienste der Schaffelhofer GmbH ein funktionsfähiges Modem erforderlich ist. Er wird die, für die Bereitstellung der Dienste erforderlichen Geräte und das sonstige Zubehör sorgfältig und pfleglich behandeln. Der Kunde wird Schaffelhofer GmbH für den Fall einer missbräuchlichen Verwendung seines Anschlusses schad- und klaglos halten.
7.4 Schaffelhofer GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die von ihr gelieferte Software auf den beim Kunden vorhandenen Systemen ablauffähig ist und allen funktionalen Anforderungen des Kunden entspricht. Insbesondere übernimmt Schaffelhofer GmbH keine Haftung für eventuelle Datenverluste, die aus der Installation resultieren, soweit sie nicht auf ein grobes Verschulden von Schaffelhofer GmbH zurückzuführen sind. Ebenso übernimmt Schaffelhofer GmbH keine Verantwortung dafür, dass von ihr gelieferte Hardware mit den beim Kunden vorhandenen Komponenten fehlerfrei zusammenarbeitet, sofern nicht ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes vorliegt.
7.5 Der Kunde bestätigt, mit der Bestellung von Drittsoftware die jeweiligen Lizenzbestimmungen und den Funktionsumfang dieser Software anzuerkennen. Schaffelhofer GmbH vermittelt hinsichtlich solcher Software nur Rechte. Schaffelhofer GmbH übernimmt für „Freeware“, „Shareware“ oder „Public Domain Software“ keine wie auch immer geartete Gewährleistung. Der Kunde wird hinsichtlich solcher Software die jeweiligen Nutzungsbeschränkungen beachten.

§ 8. ZUSÄTZLICHE DIENSTE, DOMAINS
8.1 Bei allfälligen zusätzlichen Leistungen, für deren Inanspruchnahme eine Registrierungsstelle erforderlich ist (zB Domains), gelten auch die AGB und sonstige Vertragsbestimmungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Diese werden über die Homepage von Schaffelhofer GmbH kundgemacht und liegen bei Schaffelhofer GmbH zur Einsichtnahme auf.
8.2 Durch den Domainantrag des Kunden bei Schaffelhofer GmbH wird diese bevollmächtigt, die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden mittels eines akkreditierten Registrars vermitteln und verwalten zu lassen. Schaffelhofer GmbH fungiert als Rechnungsstelle; das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen Registrierungsstelle und Kunden.
8.3 Schaffelhofer GmbH bzw. der Registrar hat das Recht, jederzeit aus der Verrechnung einer Domain zurückzutreten bzw. die Domain aus dem Domainserver zu löschen bzw. durch Austragung technisch außer Betrieb zu setzen, wenn der Domain-Inhaber nicht mehr erreichbar ist, seinen Vertragspflichten, aus welchen Gründen auch immer, nicht nachkommt, Schaffelhofer GmbH diese Dienste ganz oder teilweise einstellt oder sonstige wichtige Gründe vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Kosten hat der Kunde weiterhin an Schaffelhofer GmbH zu entrichten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit Schaffelhofer GmbH aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
8.4 Schaffelhofer GmbH und der Registrar sind nicht zur Prüfung der Zulässigkeit und Rechtmässigkeit der Domain verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere niemanden in seinen Kennzeichnungs- und Wettbewerbsrechten (Namens-, Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen und hält Schaffelhofer GmbH und den Registrar diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

§ 9. NUTZUNG DER NETZDIENSTE
9.1 LEISTUNGEN VON Schaffelhofer GmbH
9.1.1 Schaffelhofer GmbH wird alle Anstrengungen unternehmen, um eine konstante und hochqualitative Versorgung des Kunden mit den Netzdiensten zu ermöglichen. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass für die Verfügbarkeit von Diensten oder von Verbindungen, die nicht im Einflussbereich von Schaffelhofer GmbH liegen, keine Gewähr übernommen werden kann. Weiters übernimmt Schaffelhofer GmbH keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden gewünschten Netzdienste ohne Unterbrechung zugänglich sind oder dass die vom Kunden gewünschten Verbindungen immer hergestellt oder (insbesondere in der vom Kunden gewünschten Bandbreite) aufrechterhalten werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Schaffelhofer GmbH übernimmt, sofern nicht zwingend gesetzlich vorgesehen, hierfür keinerlei Haftung. Schaffelhofer GmbH behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des Betreibers unabhängig sind.
9.1.2 Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Diensteerbringung kommen. Schaffelhofer GmbH haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von Schaffelhofer GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.
9.1.3 Schaffelhofer GmbH stellt die Netzdienste bis zum vereinbarten Zugangspunkt zur Verfügung. Um die technischen Voraussetzungen zum Empfang der Netzdienste zu gewährleisten, dürfen zum Empfang der Netzdienste nur von Schaffelhofer GmbH zur Verfügung gestellte bzw. autorisierte Geräte verwendet werden. Störende oder nicht behördlich zugelassene Endgeräte dürfen nicht verwendet werden. Von Schaffelhofer GmbH dem Kunden zur Verfügung gestellte Geräte und Zubehör dürfen nicht an eine andere als die im Internet-Antrag angegebene Anschlussadresse verbracht werden. Der Kunde haftet mit der bei Vertragsabschluss zu hinterlegenden Kaution für alle, auch zufälligen Schäden an solchen Geräten und dem Zubehör bzw. deren Verlust. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
9.1.4 Schaffelhofer GmbH übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.
9.1.5 Weiters haftet Schaffelhofer GmbH nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage von Schaffelhofer GmbH oder über eine Information durch Schaffelhofer GmbH erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Schaffelhofer GmbH übernimmt dafür keine Haftung Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
9.1.6 Bei sicherheitsrelevanten Zusatzservices (zB Firewall etc.), die von Schaffelhofer GmbH zur Verfügung gestellt wurden, geht Schaffelhofer GmbH prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Schaffelhofer GmbH weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Zusatzservices nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von Schaffelhofer GmbH aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. Schaffelhofer GmbH weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis der Schaffelhofer GmbH.
9.1.7 Der BETREIBER ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen.
9.1.8. Schaffelhofer GmbH misst zur Vermeidung von Kapazitätsaus- oder -überlastungen und zwecks nachhaltiger Qualitätssicherung regelmäßig die Auslastung ihrer Netzwerkknoten um auf Basis dieser anonymisierten Daten den Netzwerkausbau zu planen und voran zu treiben, wodurch in Einzelfällen temporäre Einschränkungen der Dienstequalität nicht ausgeschlossen werden können. Der Kunde kann für diesbezügliche Detailinformationen die Schaffelhofer GmbH kontaktieren.
9.1.9 Der BETREIBER stellt sicher, dass die Sicherheit und die Integrität der Einrichtungen des BETREIBERS dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Im Fall einer Verletzung von Sicherheit und/oder Integrität des der Einrichtungen des BETREIBERS wird dieser je nach Schwere die Regulierungsbehörde und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit unverzüglich informieren.
9.2 LEISTUNGEN DES KUNDEN
9.2.1 Der Kunde überlässt Schaffelhofer GmbH alle für die Registrierung als Teilnehmer an den vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Angaben. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressenbezeichnungen (Domain-E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.
9.2.2 Der Kunde hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder der Schaffelhofer GmbH selbst (insbesondere der Netzdienste) zu unterlassen. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.
9.2.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für Schaffelhofer GmbH oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (zB offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist Schaffelhofer GmbH zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (zB Sperre einzelner Ports). Schaffelhofer GmbH wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Schaffelhofer GmbH wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund informieren.
9.2.4 Weiters ist der Kunde verpflichtet, jede widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen. Insbesondere verboten ist gemäß § 78 TKG 2003
jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und
jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer
jede Verletzung der nach dem TKG 2003 und den internationalen Verträgen bestehenden Geheimhaltungspflichten und
jede Nachrichtenübermittlung, die nicht dem bewilligten Zweck einer Funkanlage entspricht.
Der Kunde ist insbesondere auch verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die die Verbreitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften, wie zB dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz ergeben.
9.2.5 Der Kunde hat Schaffelhofer GmbH bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und Schaffelhofer GmbH oder von Schaffelhofer GmbH beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird Schaffelhofer GmbH bzw. von Schaffelhofer GmbH beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde jeden der Schaffelhofer GmbH dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.
9.2.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdiensten sowie sonstige Ansprüche aus Kommunikationsdiensten, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von Schaffelhofer GmbH zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche von Schaffelhofer GmbH bleiben unberührt.
9.2.7 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber Schaffelhofer GmbH die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, Schaffelhofer GmbH vollständig schad- und klaglos zu halten, falls Schaffelhofer GmbH wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird Schaffelhofer GmbH in Anspruch genommen, so steht Schaffelhofer GmbH allein die Entscheidung zu, wie sie reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.); der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens von Schaffelhofer GmbH – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.
9.2.8 Der Kunde ist verpflichtet, Schaffelhofer GmbH von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Netzdiensten unverzüglich zu informieren, um die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt Schaffelhofer GmbH für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (zB Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma) keine Haftung.
9.2.9 Im Telefoniebereich schuldet der Kunde (bzw. er haftet für) das Entgelt aus Telekommunikationsdiensten (außer Mehrwertdiensten) für alle von seinen Anschlüssen durchgeführten Verbindungen unabhängig davon, ob Anrufe mit oder gegen seinen Willen vorgenommen wurden.
9.2.10 Der Kunde darf Anrufe nur zu solchen Anschlüssen umleiten, deren Teilnehmer der Anrufumleitung zustimmen. Diese Verpflichtung ist auf Dritte zu überbinden. Der Kunde hat jeden Missbrauch der Leistungen, insbesondere Anrufe oder Fax-Übertragungen mit bedrohendem oder belästigendem Inhalt zu unterlassen und zu verhindern.
9.2.11 Sollte der Kunde über den Schaffelhofer GmbH-Anschluss Zusatzeinrichtungen wie Türöffner, Alarmanlagen, Notrufarmbänder, Gebührenzähler, oder bestehende Zusatzeinrichtungen im Haushalt über die Telefonleitungen nutzen, liegt dies ausschließlich im Risikobereich des Kunden. Schaffelhofer GmbH stellt lediglich den Zugang zu Telekomdiensten her und übernimmt keine Haftung für einen unterbrechungsfreien Betrieb solcher Zusatzeinrichtungen.

§ 10. SPERRE UND SICHERHEITSLEISTUNG
10.1 Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die Verpflichtungen der §§ 9.2.4, 9.2.5 oder 10 verstoßen, ist Schaffelhofer GmbH berechtigt, die Verbindung des Kunden zu den Diensten nach vorheriger Verständigung zu unterbrechen. Bei Gefahr im Verzug ist Schaffelhofer GmbH berechtigt, die Verbindung des Kunden ohne Vorwarnung zu unterbrechen.
10.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte störende bzw. nicht dem Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen BGBl I Nr. 134/2001 entsprechende Telekommunikationsendeinrichtungen benutzt, kann Schaffelhofer GmbH den Kunden auffordern, die entsprechende Telekommunikationsendeinrichtung unverzüglich vom Netzabschlusspunkt zu entfernen. Schaffelhofer GmbH ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder Gefährdung von Personen) berechtigt, den Anschluss abzutrennen.
10.3 Der Kunde ist zum Ersatz des der Schaffelhofer GmbH daraus entstehenden Aufwands, insbesondere der Kosten der Erkennung und der Verfolgung, verpflichtet. Der Kunde wird Schaffelhofer GmbH gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses Vertrages ergeben.
10.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Schaffelhofer GmbH berechtigt, die Netzdienste nach vorheriger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen bis zur vollständigen Begleichung der aushaftenden Beträge zu unterbrechen. Dies gilt auch bei Zahlungsverzug des Kunden aus dem Kabelfernsehanschlussvertrag sowie aus allfälligen zusätzlichen Diensten gegenüber Schaffelhofer GmbH. Die gerechtfertigte Sperre entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der festen monatlichen Entgelte. Die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wegen ungerechtfertigter Sperre ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
10.5 Die Aufhebung der Sperre bzw. eine neuerliche Aktivierung des Anschlusses erfolgt frühestens einen Werktag (außer Samstag) nachdem der vollständig bezahlte Betrag (inklusive der Kosten für die Sperre bzw. Deaktivierung der Sperre laut jeweiligem Tarifblatt) auf dem Konto der Schaffelhofer GmbH verfügbar ist und die Gründe für die Sperre weggefallen sind.
10.6. Gilt nur für Einwahldienste:
Als Schutz vor unerwünschten Dialern werden Verbindungen zum Mehrwertnummernbereich 0930x automatisch kostenlos gesperrt. Die Entsperrung kann schriftlich im Schaffelhofer GmbH Kundencenter beantragt werden, die erstmalige Entsperrung erfolgt kostenlos.

§ 11. EINZELENTGELTNACHWEIS
11.1 Die Bestimmungen des § 100 TKG 2003 sind anwendbar.
11.2. Bei Erstellung eines Einzelentgeltnachweises werden bei den angerufenen Telefonanschlüssen die letzten Stellen unkenntlich im Einzelentgeltnachweis ausgewiesen, es sei denn, die Tarifierung einer Verbindung lässt sich nur aus der unverkürzten Teilnehmernummer ableiten oder der Teilnehmer hat gegenüber Schaffelhofer GmbH schriftlich erklärt, dass er alle bestehenden und künftigen Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert hat bzw. informieren wird oder Schaffelhofer GmbH ist aus sonstigen rechtlichen Gründen zur vollständigen Bekanntgabe verpflichtet. Verbindungen für die keine Entgeltpflicht besteht, dürfen nicht ausgewiesen werden.

§ 12. ANZEIGENUNTERDRÜCKUNG
Der anrufende Kunde ist – außer bei Notrufen - berechtigt, die Anzeige seiner Telefonnummer am Endgerät des angerufenen Teilnehmers auf Dauer oder fallweise durch Wahl des entsprechenden Zusatzdienstes entgeltfrei zu unterdrücken. Der angerufene Kunde hat die Möglichkeit, die Anzeige eingehender Anrufe selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken bzw. eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufer unterdrückt wurde, selbständig und entgeltfrei abzuweisen.

§ 13. HAFTUNG
13.1 Die Haftung der Schaffelhofer GmbH für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Schaffelhofer GmbH haftet nicht für Inhalte, die von Dritten über ihr Netz vermittelt werden, oder durch die Netzdienste dem Kunden oder Dritten zugänglich werden. Für Personenschäden haftet Schaffelhofer GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen Schaffelhofer GmbH ist die zeitlich angemessene und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.
13.3 Schaffelhofer GmbH haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser AGB, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat. Die einschlägigen Haftungsausschlussbestimmungen des E-Commerce Gesetzes sind anwendbar.

§ 14. DATENSCHUTZ UND KOMMUNIKATIONSGEHEIMNIS
14.1 Schaffelhofer GmbH unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und den §§ 92 ff des TKG 2003. Stamm-, Verkehrs-, Standort- und Inhaltsdaten des Kunden werden nur soweit ermittelt, gespeichert, übermittelt oder verarbeitet, als dies zum Betrieb der Netzdienste oder aus gesetzlichen Gründen notwendig ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er nach Maßgabe des § 96 Abs 3 TKG 2003 die Möglichkeit hat, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verweigern. Eine technische Speicherung oder der Zugang steht dem nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz oder die Zurverfügungstellung der ausdrücklich gewünschten Dienste ist. Routing und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
14.2 Schaffelhofer GmbH ist aufgrund § 97 Abs 1 TKG 2003 berechtigt, folgende personenbezogene Stammdaten zu ermitteln und zu verarbeiten: Name, akademischer Grad, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses; Stammdaten werden ausschließlich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Zwecke der Vertragsabwicklung (Abschluss, Durchführung, Änderung, Beendigung), zu Verrechnungszwecken, für die Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen und von Auskünften an Notrufträger gespeichert, verarbeitet und weitergegeben.
14.3 Verkehrsdaten des Kunden werden spätestens nach Ablauf der Frist, innerhalb der die Rechnung rechtlich angefochten oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann oder es aus technischen Gründen oder zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist, gelöscht oder anonymisiert und werden nur im Streitfall der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung gestellt.
14.4 Inhaltsdaten werden nur soweit und solange gespeichert, als dies aus technischen Gründen kurzfristig nötig oder Dienstemerkmal ist. Schaffelhofer GmbH ist in keinem Fall verpflichtet, den Nachweis einer Löschung zu erbringen.
14.5 Der Kunde erklärt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung, dass Schaffelhofer GmbH Verkehrsdaten zu Zwecken der Vermarktung der Netzdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwenden und analysieren darf.
14.6. Der Kunde erklärt sich auf den Vertragsunterlagen damit einverstanden, von Schaffelhofer GmbH und deren Geschäftspartnern mit denen er über Schaffelhofer GmbH in Verbindung tritt Werbung und Informationen betreffend der Produkte von Schaffelhofer GmbH oder eigener ähnlicher Produkte und Services von Schaffelhofer GmbH in angemessenem Umfang auch per E-Mail zu erhalten. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.
In jeder Werbe-E-Mail besteht die Möglichkeit, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen. Diese Regelung gilt nur in dem Ausmaß, als die Geschäftspartner namentlich bekannt gegeben wurden.
14.7 Schaffelhofer GmbH ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Schaffelhofer GmbH ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit Schaffelhofer GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, Passwörter geheim zu halten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für die Sicherung der beim Kunden gespeicherten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Schaffelhofer GmbH empfiehlt dem Kunden den Einsatz eines „Firewall-Systems“.

§ 15. TEILNEHMERVERZEICHNIS UND SONSTIGE
KUNDENINFORMATIONEN
15.1 Sofern der Kunde dies in seinem Vertragsformular nicht ausgeschlossen hat, erscheinen seine Stammdaten in einem von Schaffelhofer GmbH oder von einem Dritten veröffentlichten Teilnehmerverzeichnis. Das Teilnehmerverzeichnis der Schaffelhofer GmbH-Kunden ist auf der Homepage der Schaffelhofer GmbH einzusehen.
15.2 Die einheitliche europäische Notrufnummer lautet 112.

§ 17. KUNDMACHUNG DER AGB/VERTRAGSÄNDERUNGEN
17.1 Die aktuelle Fassung der AGB und die für die Leistungen von der Schaffelhofer GmbH maßgeblichen Leistungsbeschreibungen im Tarifblatt werden über die Homepage von Schaffelhofer GmbH (www.schaffelhofer.eu) kundgemacht und liegen bei Schaffelhofer GmbH, 4210 Gallneukirchen, Marktplatz 7 zur Einsichtnahme auf. Die AGB und Tarifblatt sind integrierender Bestandteil der schriftlichen Anmeldung des Kunden.
17.2 Für den Teilnehmer nicht ausschließlich begünstigende Änderungen dieser AGB sowie der für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden frühestens 2 Monate nach Kundmachung in geeigneter Weise gemäß Punkt 17.1 wirksam. Werden durch eine Änderung die Kunden ausschließlich begünstigt, so können die betreffenden Regelungen bereits ab Kundmachung der Änderungen angewendet werden. Der BETREIBER informiert den Kunden über den wesentlichen Inhalt und den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens einer nicht ausschließlich begünstigenden Änderung mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten dieser Änderungen in schriftlicher Form und weist auf das kostenlose außerordentliche Kündigungsrecht hin.

§ 18. STREITBEILEGUNG
Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Nutzer, Betreiber von Kommunikationsnetzen oder –diensten und Interessenvertretungen Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen, welche im Rahmen ihrer Verfahrensrichtlinien eine einvernehmliche Lösung nach Maßgabe des TKG anzustreben hat.

§ 19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
19.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen schriftlich erfolgen. Dies gilt nicht gegenüber Konsumenten.
19.2 Zustellungen von schriftlichen Mitteilungen des BETREIBERS erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden im Anschlussvertrag angegebenen Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und im Vertrag abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde dem BETREIBER für alle daraus entstehenden Kosten. In der Folge ist der Kunde verpflichtet, Änderungen dieser maßgeblichen, im Vertrag abgefragten Daten unverzüglich schriftlich bekanntzugeben, widrigenfalls er wiederum dem BETREIBER zum Ersatz aller daraus entstehenden Kosten verpflichtet ist. Zustellungen erfolgen daher rechtswirksam an die jeweils zuletzt schriftlich dem BETREIBER bekanntgegebene Anschrift.
Der BETREIBER ist jedoch berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen und Mitteilungen, die einen größeren Kreis von Kunden betreffen, per E-Mail an die vom Kunden zum Zweck des Empfanges von vertragsrelevanten, Korrespondenzen bei Vertragsschluss oder während aufrechter Vertragsbeziehung bekanntgegebenen E-Mailadresse durchzuführen. Gegenüber Verbrauchern gelten gemäß § 12 ECG elektronische Erklärungen als zugegangen, wenn sie der Empfänger unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.
19.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt.
19.4. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Schaffelhofer GmbH (Urfahr) sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

§ 20. ZUSATZBESTIMMUNGEN FÜR DEN BETRIEB EINES HOTSPOTS
20.1. Der Businesskunde ist der Betreiber des Hotspots. Schaffelhofer GmbH ist der technische Dienstleister.
20.2. Der Business-Kunde ist für eine allfällige Speicherverpflichtung gemäß TKG 2003 (§102a etc.) verantwortlich, da er den Key an die Nutzer weitergibt. Schaffelhofer GmbH ist nur für den Service bis zum Schaffelhofer GmbH-Kunden (Hotspotbetreiber) verantwortlich, nicht jedoch für die Nutzer des Hotspots. Dies gilt insbesondere für die mit dem Hotspot verbundenen Geräte der Nutzer. Der Hotspotbetreiber übernimmt hier den Support für seine Nutzer.
20.3. Schaffelhofer GmbH behält sich vor, einzelne Geräte (z.B. Laptops, Notebooks, PDAs etc.) für die Verwendung des Hotspots bzw. einzelne Ports zu sperren.
20.4. Aus technischen Gründen kann keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit garantiert werden, da diese auch von der Anzahl der Nutzer des jeweiligen Hotspots abhängig ist.
20.5. Dem Nutzer sind alle Risiken des Internets bekannt und er ist allein für seinen Schutz (z.B. aktuelles Antiviren-Programm, Nicht-Starten von verdächtigen Programmen/Dateien, etc.) verantwortlich. Schaffelhofer GmbH übernimmt keine Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die durch die Nutzung des Internets über Schaffelhofer GmbH/ die Nutzung des Hotspots oder durch Konfigurationsänderungen des Endgeräts durch den Nutzer entstehen. Schaffelhofer GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. Der Ersatz von Schäden jeglicher Art, inklusive Folgeschäden Dritter und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
20.6. Der Business-Kunde wird Schaffelhofer GmbH als Serviceprovider hinsichtlich Missbrauch und Nutzung illegaler Inhalte schad- und klaglos halten.
20.7. Im Falle einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen die eine freie Nutzung des Hotspots nicht mehr ermöglichen sollten, behält Schaffelhofer GmbH sich das Recht vor diesen Service einzustellen.
20.8. Schaffelhofer GmbH empfiehlt dem Hotspotbetreiber die Verbindung zum Hotspot von der Bestätigung von verbindlichen Nutzungsbedingungen abhängig zu machen.Neuer Text